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fjt_771484 - DIJON (MAIRES DE ... et divers) Antoine François Ferrand, intendant de Bourgogne 1701

DIJON (MAIRES DE ... et divers) Antoine François Ferrand, intendant de Bourgogne fVZ
45.00 €
Menge
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Type : Antoine François Ferrand, intendant de Bourgogne
Datum: 1701
Metall : Kupfer
Durchmesser : 30 mm
Stempelstellung : 6 h.
Gewicht : 8,91 g.
Rand Lisse
Seltenheitsgrad : R1
Kommentare zum Erhaltungszustand:
Quelques traces d’usure
N° im Nachschlagewerk :
Pedigree :
Jeton provenant de la Collection MARINECHE

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite MIRE. ANT. FR. FERRAND. MRE. DES. REQ. INTEND. EN. BOVRG. ET. BRESSE.
Beschreibung Vorderseite Armes couronnées et soutenues par deux licornes.

Rückseite


Titulatur der Rückseite LA. VILLE. DE. DIJON. ; À L’EXERGUE : 1701.
Beschreibung Rückseite Armes de Dijon.

Kommentare


Les intendants de Bourgogne connaissaient des exécutions des arrêts du conseil qui leur étaient adressés pour la plupart des affaires des fermes du roi, de celles des postes, coches, diligences et messageries ; de celles des poudres et salpêtres, du contrôle des notaires, petit scel, insinuation laïque et centième denier, des droits sur les cartes, des amortissements, nouveaux acquêts, francs-fiefs, des règlements de l'imprimerie et librairie, des manufactures, des dettes de communauté, etc. Ils faisaient la répartition des tailles, assistés de deux trésoriers du bureau de Dijon et en présence des syndics.

Historischer Hintergrund


DIJON (MAIRES DE ... et divers)

Die Stadt Dijon hatte seit der Geburt des Feudalismus einen Bürgermeister und im Allgemeinen zwanzig Stadtrichter oder Stadträte.. Diese Magistrate werden 1187 bestätigt, als Herzog Hugo III. eine Kommunalurkunde erteilt. Ende des 13. Jahrhunderts nahm dieser Bürgermeister den Titel eines Viscount Maïeur an, der 1477–1479 von Ludwig XI. bestätigt wurde und den er bis 1789 behielt.. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts (1491) wurde das Amt des Viscount Maïeur geadelt, ab dem 16. Jahrhundert auch das des Stadtrats.. Der Viscount Maïeur hatte das Recht auf hohe, mittlere und niedrige Gerechtigkeit sowie das Siegel- und Besuchsrecht. Ihm werden die Schlüssel der Stadt anvertraut und er leitet die Bogenschützen sowie die Kompanien der sieben Bezirke, wobei diese militärische Funktion bis zum 17. Jahrhundert wichtig war. Wahlfunktion, der Viscount Maïeur wird von den Einwohnern, weder Bettlern noch Ausländern, die die Gebühr zahlen, in der Regel am Vorabend des Heiligen Johannes gewählt. Ab 1669 durfte er „ein langes Gewand aus violettem Vollsatin tragen, gefüttert mit purpurrotem Satin, wie der Propst der Kaufleute von Lyon, mit einer Kapuze aus demselben Stoff und derselben Farbe, die mit Hermelin eingefasst war“. um sich von den Einheimischen abzuheben. Im Jahr 1692 wurde die Funktion des Viscount Maïeur als erbliches Amt geschaffen, während die Wahl nicht mehr eine Bestätigung der königlichen Entscheidung war, die der Gouverneur im Namen des Königs getroffen hatte.. Auf den Siegeln abgebildet, ließ der Viscount Maïeur ab 1553 sein Wappen auf den Wappen erscheinen, dann wurden seine Initialen schnell durch seinen Titel und Namen ersetzt.. Diese Token sind ursprünglich dazu gedacht, die Konten zu erstellen, die die Legenden der ersten Token POR CAMERA COMPOTORUM CITY, für die Rechnungskammer der Stadt, dann PRO RATION REDD recht gut widerspiegeln. URB. AUFTEILUNG. , Für die Verantwortung der Stadt Dijon. Sie werden schnell zu einer Bezahlung für das Anwesenheitsrecht, ebenso wie Rechte an Gewürzen, Kerzen usw.. . Am Ende des 17. Jahrhunderts tauchen in dieser Serie Silbermünzen auf, von denen wir annehmen können, dass ihre Funktion nur noch repräsentativer Natur ist.. Bibliographie: Sammlung gravierter Tafeln aus der Münzsammlung der Städte und Bürgermeister von Dijon, Beaune und Auxonne, aus dem Kabinett von C. -NICHT. Amanton, Dijon, 1824 (gedruckt bei 20 Ex. ) und Ausgabe von Henri Baudot und F. Rabut nach Ferdinand Amanton: Historische und chronologische Zusammenfassung der Gründung der Gemeinde und der Viscount-Bürgermeister oder Bürgermeister von Dijon, über die diesen Magistraten zugewiesenen Zuschreibungen und über die etablierte Praxis des Prägens von Marken während der Verwaltung jedes einzelnen von ihnen, veröffentlicht in den Memoiren der Antikenkommission der Côte-d'Or, Band VIII, 1870-1873.

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