E-auction 67-32501 - fjt_03735 - NOTAIRES DU XIXe SIECLE Notaires de Paris, refrappe de Napoléon Ier n.d.
Sie müssen angeschlossen sein und von cgb.fr genehmigt werden, um in einer E-Auktion teilzunehmen.Melden Sie sich an, um zu wetten..Die Kontobestätigungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Anmeldung gemacht.Warten Sie nicht bis die letzten zwei Tage vor dem Abschluss eines Verkaufs, um Ihre Registrierung abzuschließen. Klickend "BIETEN" verpflichten Sie sich vertraglich, diesen Artikel zu kaufen und Sie nehmen ohne Reserve die allgemeinen Verkaufsbedingungen für den e-auctions zu cgb.fr an.
Der Verkauf wird an der Zeit auf der Übersichtsseite angezeigt geschlossen werden. Angebote, die nach der Schließung Zeit empfangen sind, werden nicht gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Fristen für die Einreichung Ihres Angebots auf unsere Server können variieren und es kann zur Ablehnung Ihres Angebots entstehen, wenn es in den letzten Sekunden des Verkaufs gesendet wird. Die Angebote sollen mit ganzer Zahl ausgeführt sein, Sie können Kommas oder des Punktes in Ihrem Angebot nicht erfassen. Bei Fragen klicken Sie hier, um einen Blick auf die FAQ E-Auktionen.
KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DIE KÄUFER.
KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DIE KÄUFER.
Schätzung : | 58 € |
Preis : | 18 € |
Höchstgebot : | 26 € |
Verkaufsende : | 28 Juli 2014 18:44:00 |
Bieter : | 7 Bieter |
Type : Notaires de Paris, refrappe de Napoléon Ier
Datum: n.d.
Metall : Silber
Durchmesser : 33,5 mm
Stempelstellung : 12 h.
Rand lisse
Punze : Main (1845 - 1860)
Seltenheitsgrad : R1
N° im Nachschlagewerk :
Vorderseite
Titulatur der Vorderseite NAPOLEON IER EMPEREUR DES FRANC.
Beschreibung Vorderseite Buste à droite de Napoléon Ier signé TIOLIER F.
Rückseite
Titulatur der Rückseite LEX EST QUODCUMQUE NOTAMUS À L'EXERGUE : NOTAIRES DU DEPARTENT DE LA SEINE.
Beschreibung Rückseite Gnomon.
Übersetzung der Rückseite Est Loi ce que nous consignons.
Kommentare
La devise "Lex est quodcumque notamus" est une création du père Ménestrier en 1686 pour les secrétaires du roi qui ne s'en sont jamais servi. L'invention fut reprise par les notaires de Paris puis ensuite par les notaires de Province.
On ignore à l'occasion de quelle commémoration furent refrappés, entre 1845 et 1860, ces jetons de Napoléon Ier.
On ignore à l'occasion de quelle commémoration furent refrappés, entre 1845 et 1860, ces jetons de Napoléon Ier.