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E-auction 131-72004 - fjt_299590 - COUR DES MONNAIES DE PARIS Charles IX n.d.

COUR DES MONNAIES DE PARIS Charles IX fSS
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KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DIE KÄUFER.
Schätzung : 90 €
Preis : 32 €
Höchstgebot : 46 €
Verkaufsende : 19 Oktober 2015 18:40:30
Bieter : 8 Bieter
Type : Charles IX
Datum: n.d.
Metall : Messing
Durchmesser : 28 mm
Stempelstellung : 6 h.
Rand lisse
Seltenheitsgrad : R2
N° im Nachschlagewerk :
Pedigree :
Ce jeton provient de la collection Pierre-Yves Lathoumétie

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite CVRIA. MONETAR. FRANCIAE.
Beschreibung Vorderseite Écu de France couronné et entouré du collier de l'ordre de St Michel.

Rückseite


Titulatur der Rückseite SOL. CVI. VERA. SALVS., SUR LA MÊME LIGNE MAIS EN SENS INVERSE : VISVS. VLCISCARNEFAS. LAVREA. REGIS. AMATA.
Beschreibung Rückseite Entre Daphné et une gaine surmontée d'un bouclier avec une tête de Méduse, on voit un autel sur lequel est placée une épée nue, la pointe en haut, autour de laquelle s'enroule une branche de laurier. Sur la face de l'autel : "IN.HAC.ARA.DICATE.ME". En haut, sur une ligne horizontale: "LAUREVS.HVIC.ENSIS". Et au-dessus, le soleil rayonnant traversant d'épais nuages.

Kommentare


Il s’agit d’une variante sans date du jeton de 1570, manquant à Feuardent, avec un droit varié.
Celui-ci est très élogieux sur ce jeton dans ses commentaires. Il le rapproche du jeton du Conseil du Roi, son n°60, et du jeton de la Gendarmerie, son n°1150. Il suggère que ce jeton a probablement été gravé par Pierre Mérigot, graveur logé au palais royal de 1569 à 1573.

Historischer Hintergrund


COUR DES MONNAIES DE PARIS

(1552-1791)

Für die Überwachung der Münzstätten war im Mittelalter die Währungskammer zuständig, die sich im Schloss, in den gleichen Räumlichkeiten wie die Rechnungskammer, befand.. Im Jahr 1522 verlieh ihm Franz I. die Befugnisse eines echten Gerichts zur Beurteilung von Fällen im Zusammenhang mit Falschgeld. Im Jahr 1552 errichtete Heinrich II. diese Kammer zu einem souveränen Gericht, besser bekannt als Cour des academics de Paris. Der Pariser Währungsgerichtshof hatte neben seinen richterlichen Befugnissen auch eine politische Funktion (Vorwürfe, Ausarbeitung bestimmter Erlasse).. . . ) und Kontrolle über Gewichte und Maße (es wurde insbesondere der sogenannte Stapel „Karl der Große“ aufbewahrt). Von 1704 bis 1771 gab es einen Teil seiner Gerichtsbarkeit zugunsten der Cour des Currencies de Lyon auf. Das Pariser Währungsgericht wurde 1791 während der Revolution abgeschafft. Der Provost General of Currencies war ein Unternehmen, das im 17. und 18. Jahrhundert für die Überwachung von Währungen und die Durchsetzung der Urteile des Cour des Currencies zuständig war.. An seiner Spitze stand der Generalprovost der Währungen, ein Beamter, der die Aufgabe hatte, die Falschgeldverbrechen zu kennen und die Falschgeldprozesse zusammenfassend anzuleiten, deren Verfahren dann dem Währungsgericht vorgelegt wurden.

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