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E-auction 68-33106 - fjt_02814 - COUR DES MONNAIES DE PARIS F. le Brun, conseiller du Roi en la Cour des Monnaies de Paris 1645

COUR DES MONNAIES DE PARIS F. le Brun, conseiller du Roi en la Cour des Monnaies de Paris fS
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KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DIE KÄUFER.
Schätzung : 95 €
Preis : 15 €
Höchstgebot : 20 €
Verkaufsende : 04 August 2014 18:42:30
Bieter : 5 Bieter
Type : F. le Brun, conseiller du Roi en la Cour des Monnaies de Paris
Datum: 1645
Metall : Kupfer
Durchmesser : 27,8 mm
Stempelstellung : 6 h.
Rand lisse
Seltenheitsgrad : R2
N° im Nachschlagewerk :

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite M. F. LE BRUN. CON. DU. ROY. EN. SA. COUR. DE. MON.
Beschreibung Vorderseite Écu aux armes de F. Le Brun : 'azur à épy feuillé et tigé posé sur une terrasse accompagné en chef de deux étoiles, le tout d'or.

Rückseite


Titulatur der Rückseite SOLA. PLACET. SUPERIS ; À L'EXERGUE : 1645.
Beschreibung Rückseite Un roseau s'élevant vers les étoiles.

Kommentare


Fils et successeur de Louis Le Brun, conseiller en la Cour des monnaies de Paris et de [N...] Pasquier (G. Constans ; Popoff, CN 140, p. 32, d'après BnF, ms fr. 32356, f° 579) ; il a une sœur qui a épousé [N...] Courtin, conseiller de la Chambre des comptes (Popoff, CN 140, p. 32, d'après BnF, ms fr. 32356, f° 579). Mari de [N...] de Saint-Germain dont il eut deux filles (Popoff, CN 140, p. 32, d'après BnF, ms fr. 32356, f° 579). Il fut reçu conseiller en la Cour des monnaies de Paris le 20 décembre 1641. Il décéda en 1695. D'après Michel Popoff ses armes sont "d'azur à épy feuillé et tigé posé sur une terasse accompagné en chef de deux étoiles, le tout d'or" (Popoff, RN 1997, p. 299, d'après M.P. Ms 8° 54, fol. 57) .

Historischer Hintergrund


COUR DES MONNAIES DE PARIS

(1552-1791)

Für die Überwachung der Münzstätten war im Mittelalter die Währungskammer zuständig, die sich im Schloss, in den gleichen Räumlichkeiten wie die Rechnungskammer, befand.. Im Jahr 1522 verlieh ihm Franz I. die Befugnisse eines echten Gerichts zur Beurteilung von Fällen im Zusammenhang mit Falschgeld. Im Jahr 1552 errichtete Heinrich II. diese Kammer zu einem souveränen Gericht, besser bekannt als Cour des academics de Paris. Der Pariser Währungsgerichtshof hatte neben seinen richterlichen Befugnissen auch eine politische Funktion (Vorwürfe, Ausarbeitung bestimmter Erlasse).. . . ) und Kontrolle über Gewichte und Maße (es wurde insbesondere der sogenannte Stapel „Karl der Große“ aufbewahrt). Von 1704 bis 1771 gab es einen Teil seiner Gerichtsbarkeit zugunsten der Cour des Currencies de Lyon auf. Das Pariser Währungsgericht wurde 1791 während der Revolution abgeschafft. Der Provost General of Currencies war ein Unternehmen, das im 17. und 18. Jahrhundert für die Überwachung von Währungen und die Durchsetzung der Urteile des Cour des Currencies zuständig war.. An seiner Spitze stand der Generalprovost der Währungen, ein Beamter, der die Aufgabe hatte, die Falschgeldverbrechen zu kennen und die Falschgeldprozesse zusammenfassend anzuleiten, deren Verfahren dann dem Währungsgericht vorgelegt wurden.

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