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fjt_435042 - COUR DES MONNAIES DE PARIS Jeton octogonal AR 33 1768

COUR DES MONNAIES DE PARIS Jeton octogonal AR 33 fVZ
Nicht verfügbar.
Artikel auf unserem Online-Shop verkauft (2018)
Preis : 280.00 €
Type : Jeton octogonal AR 33
Datum: 1768
Metall : Silber
Durchmesser : 33 mm
Stempelstellung : 12 h.
Gewicht : 15,43 g.
Rand lisse
Seltenheitsgrad : R2
N° im Nachschlagewerk :

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite CHARGÉ DU DÉPARTEMENT DES MONNOYES.
Beschreibung Vorderseite Vue du nouvel hôtel des Monnaies, quai Conti, siège aujourd’hui de la Monnaie de Paris ; à l'exergue en trois lignes : NOUVEL HOTEL / DES MONNOYES / 1768. signé RÖET FIL..

Rückseite


Titulatur der Rückseite CHASTEAU DE BELLE VEUE.
Beschreibung Rückseite Vue du château de Bellevue à Meudon ; à l'exergue : 1752.

Kommentare


Il s’agit d’une frappe d’époque indiscutable de ce jeton souvent refrappé. Ce rare jeton est daté au revers de 1752, Feuardent signale seulement 1750.

Historischer Hintergrund


COUR DES MONNAIES DE PARIS

(1552-1791)

Für die Überwachung der Münzstätten war im Mittelalter die Währungskammer zuständig, die sich im Schloss, in den gleichen Räumlichkeiten wie die Rechnungskammer, befand.. Im Jahr 1522 verlieh ihm Franz I. die Befugnisse eines echten Gerichts zur Beurteilung von Fällen im Zusammenhang mit Falschgeld. Im Jahr 1552 errichtete Heinrich II. diese Kammer zu einem souveränen Gericht, besser bekannt als Cour des academics de Paris. Der Pariser Währungsgerichtshof hatte neben seinen richterlichen Befugnissen auch eine politische Funktion (Vorwürfe, Ausarbeitung bestimmter Erlasse).. . . ) und Kontrolle über Gewichte und Maße (es wurde insbesondere der sogenannte Stapel „Karl der Große“ aufbewahrt). Von 1704 bis 1771 gab es einen Teil seiner Gerichtsbarkeit zugunsten der Cour des Currencies de Lyon auf. Das Pariser Währungsgericht wurde 1791 während der Revolution abgeschafft. Der Provost General of Currencies war ein Unternehmen, das im 17. und 18. Jahrhundert für die Überwachung von Währungen und die Durchsetzung der Urteile des Cour des Currencies zuständig war.. An seiner Spitze stand der Generalprovost der Währungen, ein Beamter, der die Aufgabe hatte, die Falschgeldverbrechen zu kennen und die Falschgeldprozesse zusammenfassend anzuleiten, deren Verfahren dann dem Währungsgericht vorgelegt wurden.

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