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E-auction 113-60978 - fjt_02812 - COUR DES MONNAIES DE PARIS HENRI III 1580

COUR DES MONNAIES DE PARIS HENRI III S
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KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DIE KÄUFER.
Schätzung : 90 €
Preis : 25 €
Höchstgebot : 28 €
Verkaufsende : 15 Juni 2015 18:28:00
Bieter : 5 Bieter
Type : HENRI III
Datum: 1580
Metall : Messing
Durchmesser : 28 mm
Stempelstellung : 6 h.
Rand lisse
Seltenheitsgrad : R2
N° im Nachschlagewerk :

Vorderseite


Titulatur der Vorderseite CURIA. MONETAR. FRANCIAE.
Beschreibung Vorderseite Écu de France couronné et entouré du collier de l'ordre de St Michel.
Übersetzung der Vorderseite (Cour des monnaies de France).

Rückseite


Titulatur der Rückseite PATET. FALLACIA. TANDEM ; À L'EXERGUE : 1580.
Beschreibung Rückseite Archimède debout à gauche, fait l'expérience de la couronne du roi Hiéron dans l'eau.
Übersetzung der Rückseite Il découvre cependant le principe du phénomène.

Kommentare


Au XVIe siècle, la Cour des monnaies de Paris fit frapper une grande diversité de jetons dont les motifs changeaient presque chaque année. L'iconographie du revers fait allusion à la découverte de l'hydrostatique par Archimède et à son fameux théorème : le roi de Syracuse, Hiéron, soupçonnant un orfèvre de lui avoir fabriqué une couronne d'or, frauduleusement alliée d'argent, demanda à Archimède de déterminer s'il y avait eu fraude sans détruire la couronne. Après maintes réflexions il trouva la solution dans sa baignoire. Le revers représente Archimède trempant la couronne de Hiéron dans une bassine afin d'en déterminer la densité.

Historischer Hintergrund


COUR DES MONNAIES DE PARIS

(1552-1791)

Für die Überwachung der Münzstätten war im Mittelalter die Währungskammer zuständig, die sich im Schloss, in den gleichen Räumlichkeiten wie die Rechnungskammer, befand.. Im Jahr 1522 verlieh ihm Franz I. die Befugnisse eines echten Gerichts zur Beurteilung von Fällen im Zusammenhang mit Falschgeld. Im Jahr 1552 errichtete Heinrich II. diese Kammer zu einem souveränen Gericht, besser bekannt als Cour des academics de Paris. Der Pariser Währungsgerichtshof hatte neben seinen richterlichen Befugnissen auch eine politische Funktion (Vorwürfe, Ausarbeitung bestimmter Erlasse).. . . ) und Kontrolle über Gewichte und Maße (es wurde insbesondere der sogenannte Stapel „Karl der Große“ aufbewahrt). Von 1704 bis 1771 gab es einen Teil seiner Gerichtsbarkeit zugunsten der Cour des Currencies de Lyon auf. Das Pariser Währungsgericht wurde 1791 während der Revolution abgeschafft. Der Provost General of Currencies war ein Unternehmen, das im 17. und 18. Jahrhundert für die Überwachung von Währungen und die Durchsetzung der Urteile des Cour des Currencies zuständig war.. An seiner Spitze stand der Generalprovost der Währungen, ein Beamter, der die Aufgabe hatte, die Falschgeldverbrechen zu kennen und die Falschgeldprozesse zusammenfassend anzuleiten, deren Verfahren dann dem Währungsgericht vorgelegt wurden.

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